Am 9. Januar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑416/23 über die Frage, ob die bloße Anzahl von Beschwerden als Kriterium für „exzessive Anfragen“ gemäß Art. 57 Abs. 4 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) herangezogen werden kann. Hintergrund des FallsEin österreichischer Bürger reichte in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 77 Beschwerden bei der […]
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