Online-Seminare
Die Durchführung von Schulungen ist nach der Konzeption des Datenschutzrechts eine Aufgabe des verantwortlichen Unternehmers und damit verpflichtend. Die alleinige Belehrung auf die Verschwiegenheitspflicht ist nicht ausreichend.
Da aufgrund der COVID19-Pandemie die Präsenzschulungen zurzeit nur bedingt durchführbar sind, bieten wir alternativ zur vor Ort-Schulung jetzt auch Online-Schulungen zu verschiedenen Datenschutzthemen mit einer transparenten Kostengestaltung an:
Seminar
1. Telearbeitsplätze und Home-Office (Dauer ca. 45min.)
Das Seminar wird branchenspezifisch angeboten, d.h. je nach Unternehmen wird in der Schulung auf branchenspezifische Besonderheiten eingegangen, z.B. bei Steuerberatern, Handelsvertretern etc. Ziel des Seminars ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter hinsichtlich der datenschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen im Home-Office. Es ist überaus wichtig, Mitarbeiter regelmäßig zu Sicherheitspraktiken zu schulen und über die Gefahren im Bereich der Informationssicherheit zu informieren bzw. dafür zu sensibilisieren. Die Cyberkriminellen nehmen auf die derzeitige Ausnahmensituation leider keine Rücksicht – im Gegenteil.
2. Datenschutz-Grundschulung (Dauer ca. 45min.)
In dieser Schulung werden die wesentlichen Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erklärt. Dazu gehören:
- Anwendungsbereich der DSGVO
- Personenbezogene Daten
- Grundsätze und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Informationspflichten gegenüber Betroffenen
- Auskunftsrecht Betroffener
- Outsourcing von Verarbeitungen
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Datenschutzpannen
- Aufsichtsbehörden
3. Datenschutz-Ergänzungsschulung (Dauer ca. 45min.)
Zielgruppe für dieses Seminar sind alle für den Datenschutz verantwortlichen Personen im Unternehmen, dazu gehören die Inhaber bzw. die Vertretungsberechtigten, alle leitenden Angestellten im Unternehmen und die für den Datenschutz zuständigen Personen.
In dieser Ergänzungsschulung wird die Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO erklärt und beispielhaft ein branchenspezifisches Musterverzeichnis vorgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die vertraglich zu regelnden Maßnahmen mit externen Dienstleistern und Auftragsverarbeitern im Sinne des Artikel 28 DSGVO. Dabei wird zunächst erklärt welche Dienstleister typischer Weise Auftragsverarbeiter sind und welche Themen in der Vereinbarung mit dem Dienstleister zu klären sind. Darüber hinaus werden Checklisten vorgestellt die als Hilfestellung für die geforderten Maßnahmen genutzt werden können.
4. Rechts- und datenschutzkonforme Webseite (Dauer ca. 45min.)
Webseitenbetreiber die auf ihren Webseiten nicht die notwendigen Pflichtangaben im Impressum und in der Datenschutzerklärung enthalten können abgemahnt oder auch von einer Datenschutzbehörde sanktioniert werden. Auch für eine Webseite müssen die Vorschriften aus dem TMG und der DSGVO eingehalten bzw. umgesetzt werden. Mit dem EuGH-Urteil vom 1.10.2019 gelten für den Einsatz von Cookies strenge Auflagen. In der Schulung wird erklärt, wann ein Cookie-Hinweis-Layer erforderlich ist und welche Anforderungen der Hinweis-Layer erfüllen muss.
Im Büroalltag ist die Einhaltung von Datenschutzvorschriften und die Einhaltung von Maßnahmen für die Datensicherheit unumgänglich. Ohne PC und ohne Internetzugang sind die anstehenden Aufgaben im Büro kaum zu bewältigen. In diesem Seminar werden Risiken und Gefahren im Büroalltag beschrieben. Dazu gehört der
- Umgang mit Passwörtern
- Schutz von mobilen Speichermedien, z.B. USB-Sticks
- Risiken beim Posteingang über E-Mails
- Gefahren beim Surfen im Internet
- Einsatz von Cloud-Lösungen und Messenger-Diensten
- Clean-Desk-Policy
- Nutzungsrichtlinien für Umgang mit der IT
6. Datenschutz in der Personalabteilung
Der Beschäftigtendatenschutz in der Personalabteilung ist von besonderer Bedeutung, da hier sehr viele sensible Daten verarbeitet werden.
In dieser Schulung werden die wichtigsten Anforderungen an den Datenschutz in der Personalverwaltung behandelt. Angefangen vom Recruiting neuer Mitarbeiter bis zum Löschen von Mitarbeiterdaten nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Für die notwendige Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigen werden die wichtigsten Datenarten in der Personalverwaltung, sowie die Lösch- und Aufbewahrungsfristen beschrieben.
Immer wieder stellt sich in der Personalabteilung die Frage: Wann muss eine Einwilligung von Bewerbern und Mitarbeitern eingeholt werden und welche Informationen müssen den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Im Seminar werden die Anforderungen und entsprechende Muster vorgestellt.
Ablauf
- Wir erstellen eine auf ihr Unternehmen abgestimmten Foliensatz auf unserem deutschen Schulungsserver.
- Für die Verwaltung des Schulungsportals erhalten die Verantwortlichen jeweils einen Zugang zur Verwaltung der Plattform.
- Die individuellen Einladungen zur Schulung können im Schulungsportal verschickt werden.
- Die Teilnehmer haben dann 30 Tage Zeit die Schulungsunterlagen durchzuarbeiten. Zeit und Ort können die Teilnehmer selbst bestimmen.
- Der Zeitwand für das Durcharbeiten der Schulungsunterlagen beträgt etwa 45min. Am Ende wird ein kleiner Wissenstest durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Unterlagen auch gelesen und nicht nur durchgeblättert wurden
- Nach dem Test erhalten die Teilnehmer eine Auswertung und können falsch beantwortete Fragen noch einmal bearbeiten, um das Testergebnis zu verbessern. Der Test hat damit keinen Prüfungscharakter und es werden auch keine Noten vergeben, es geht hier lediglich um eine Lernerfolgskontrolle.
- Die Leitung erhält einen separaten Zugang auf eine Ergebnisseite. Auf dieser Seite werden die Teilnehmer gelistet die eine Einladung zur Schulung erhalten haben und welche Teilnehmer die Schulung bereits absolviert haben. Die Ergebnisseite kann als Nachweis bzw. Schulungsdokumentation verwendet werden.
Kosten
Die Kosten betragen pro Seminar 150,00EUR zzgl. 5,00EUR für jeden angemeldeten Teilnehmer zzgl. der aktuellen MwSt.
Beispiel: Datenschutzschulung für 5 Mitarbeiter in der Personalabteilung. Die Kosten betragen für den Schulungsblock pauschal 150,00 EUR und für jeden Teilnehmer 5,00EUR. Die Gesamtkosten für alle 5 Mitarbeiter betragen somit 175,00EUR zzgl. MwSt.
Ihre Anmeldung nehmen wir gerne per E-Mail unter schulung@datenschutzservice.nrw oder telefonisch unter 02235 / 9947997 entgegen.